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Streit um Bonus aus Betriebsgewinn: Professor verweist auf Aktionärsrechte

Veröffentlicht: · Quelle: rss.donga.com

Streit um Bonus aus Betriebsgewinn: Professor verweist auf Aktionärsrechte
Kurzfassung: Kwon Jae-yeol von der Kyung-Hee-Universität sagte am 15. Mai in Seoul, Gewerkschaftsforderungen nach Gewinnverteilung kollidierten mit den Rechten der Aktionäre nach Handelsrecht.

Kwon Jae-yeol, Professor an der juristischen Fakultät der Kyung-Hee-Universität, sagte am Morgen des 15. Mai bei einer dringenden Expertenrunde des Shareholder Action Institute im Korea Press Center in Jung-gu, Seoul, die Verwendung von Unternehmensgewinnen sei ein eigenes Recht der Aktionäre. Die Äußerung fiel vor dem Hintergrund, dass Gewerkschaften von Samsung Electronics und Samsung Biologics verlangen, 15% beziehungsweise 20% des Betriebsgewinns als Leistungsbonus auszuschütten. Kwon erklärte, nach dem Handelsrecht liege die Befugnis zur Verwendung des Betriebsgewinns bei den Aktionären; die konkrete Umsetzung werde durch Beschluss der Hauptversammlung entschieden. Betriebsgewinn sei der Nettogewinn nach Abzug von Personal-, Sozial- sowie Vertriebs- und Verwaltungskosten. Bereits bezahlte Beschäftigte würden damit Gewinne vorwegnehmen, die für Körperschaftsteuer und Dividenden bestimmt seien. Quelle: rss.donga.com

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